Untenstehend die offizielle Pressemitteilung des Regierungsrates vom Freitag, 13/3/09, zu den Ideen, wie er die Lohnstruktur unserer Löhne revidieren möchte.
Ich möchte hier noch keine Stellung dazu abgeben. Dazu muss die Vernehmlassung zuerst in den verschiedenen MVZ-Gremien diskutiert werden.
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Medienmitteilung des Regierungsrates
Vernehmlassung zur Teilrevision Lohnsystem Lehrpersonen
ki. Der Regierungsrat hat die Bildungsdirektion ermächtigt, eine Vernehmlassung zur Teilrevision des Lohnsystems der Lehrpersonen in Volksschulen, Mittel- und Berufsfachschulen durchzuführen. Angestrebt wird ein modernes neues Lohnsystem, das die Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit des Lehrberufs stärkt.
Im Rahmen der Teilrevision Lohnsystem – Neuregelung Lohnerhöhungen für das Staatspersonal, soll das Lohnsystem für das gesamte Staatspersonal des Kantons Zürich flexibler und leistungsorientierter gestaltet werden.
Geplant ist, den automatischen Stufenaufstieg abzuschaffen. Auch das Lehrpersonal soll ein neues und modernes Lohnsystem erhalten. Vorgesehen ist, eine Lohnentwicklung zu ermöglichen, die den Erfahrungszuwachs der Lehrerinnen und Lehrer angemessen berücksichtigt. Realisiert werden soll dies durch Laufbahnbeförderungen. Für amtierende Lehrpersonen sind ausserordentliche Lohnmassnahmen geplant und für neue werden die Anfangslöhne leicht angehoben. Mit all diesen Massnahmen wird sichergestellt, dass die Konkurrenzfähigkeit des Kantons Zürich bei der Entlöhnung der Lehrpersonen gegenüber anderen Kantonen gestärkt wird.
Im Einzelnen sind folgende Anpassungen in der Lehrpersonalverordnung und der Mittel- und Berufsschullehrerverordnung vorgesehen:
- Leistungsorientierte Lohnentwicklung wie beim Verwaltungspersonal. Im Rahmen der Teilrevision des Lohnsystems soll der automatische Stufenaufstieg auch für Lehrpersonen abgeschafft werden. Die individuelle Lohnerhöhung (Beförderung) erfolgt analog dem Modell für das Verwaltungspersonal.
- Einführung von Laufbahnbeförderungen. Laufbahnbeförderungen sollen den Lehrpersonen bei entsprechender Qualifikation eine zusätzliche und voraussehbare Lohnentwicklung garantieren. Die Lohnentwicklung orientiert sich dabei auch an der Erfahrung. Die Laufbahnstufen werden auf der Lohntabelle verbindlich festgelegt. Dies steigert die Attraktivität des Berufs, was in einem Monopolberuf mit beschränkten Aufstiegsmöglichkeiten entscheidend ist. Die Lehrpersonen sollen mit den Laufbahnbeförderungen und den individuellen Lohnerhöhungen grundsätzlich das Lohnmaximum erreichen können. Damit werden weiterhin konkurrenzfähige Löhne für die Lehrpersonen garantiert und der Kanton bleibt für die Lehrpersonen ein attraktiver Arbeitgeber. Die Finanzierung durch den Kanton erfolgt grundsätzlich durch Rotationsgewinne. Diese entstehen, wenn neu eintretende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tiefer eingestuft werden als die ausgetretenen.
- Lohnstufenmodell und Lohnminima wie beim Verwaltungspersonal. Die gegenwärtigen Lohnstufenmodelle der Lehrpersonen werden durch Halbierung der oberen Lohnstufen an dasjenige des Verwaltungspersonals angepasst. Die Lohnminima werden ebenfalls dem übrigen Personal angeglichen.
- Einheitliche Anfangslöhne werden beibehalten. Die Regelungen zur Einstufung bei Berufseinstieg oder -wiedereinstieg sollen unverändert bleiben. So werden einheitliche Anfangslöhne bei den Lehrpersonen sichergestellt und die Gleichbehandlung gewährleistet.
- Ausserordentliche Lohnmassnahmen für Lehrpersonen. Um den amtierenden Lehrpersonen die gleiche Lohnentwicklung zu ermöglichen, erhalten sie bei entsprechendem Bedarf ausserordentliche Lohnmassnahmen in Abhängigkeit vom durchschnittlichen Lohn ihrer bestimmten Altersgruppe. Dazu werden den einzelnen Altersgruppen bei Vorliegen der Voraussetzungen bis 2012 zusätzliche Lohnstufen gewährt. Dadurch entstehen für den Kanton Mehrkosten im Umfang von jährlich 16 Millionen Franken.
Die betroffenen Behörden, Institutionen und Verbände werden zur Vernehmlassung bis am 30. Juni 2009 eingeladen. Unter der Voraussetzung der Verabschiedung der Vorlage durch den Kantonsrat ist die Einführung per Januar 2010 geplant.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Internet unter http://www.regierungsrat.zh.ch, Link «Vernehmlassungen», Stichwort «Vorlagen des Kantons», verfügbar.
Medienmitteilung zur Medienkonferenz von heute Freitag, 13. März 2009, «Vernehmlassung zur Teilrevision Lohnsystem Lehrpersonen». Die aufgezeichnete Medienkonferenz ist im Verlaufe des Nachmittags unter http://www.news.zh.ch aufgeschaltet.
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